Entsorgung

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

Wer als Abfallbesitzer oder Abfallerzeuger Abfälle zu entsorgen hat, ist in unserer umweltbewussten Zeit für das ordnungsgemäße Verwerten oder Beseitigen verantwortlich. Entweder beseitigt der Abfallerzeuger seine Abfälle selber oder beauftragt einen Entsorger oder Verwerter. Diese müssen die entsprechenden Genehmigungen haben, um das belastete Material zu transportieren, zu lagern und zu entsorgen. Der Auftraggeber hat sich davon zu überzeugen, dass diese Genehmigungen vorliegen. Es ist allerdings für den Nichtfachmann unmöglich, diese entsprechenden Gesetze zu kennen und die ordnungsgemäße Entsorgung zu überprüfen.

Um diese Kontrolle zu vereinfachen, hat der Gesetzgeber die Selbstkontrolle der Wirtschaft durch die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb zugelassen. Der Abfallerzeuger handelt gesetzmäßig, wenn er sich das Zertifikat des Entsorgungsunternehmens zeigen lässt.

Zum Entsorgungsfachbetrieb werden auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Betriebe zertifiziert, die bestimmte Fachkenntnisse, Geräte und Ausrüstungen sowie Zuverlässigkeit nachweisen. Die Entsorgungsfachbetriebe werden regelmäßig fachlich durch Sachverständige aus der Wirtschaft überwacht. Die Befugnis zur Vergabe von Gütezeichen erhält eine Entsorgergemeinschaft oder eine technische Überwachungsorganisation. Als Zertifizierung bezeichnet man die Bestätigung der Abläufe auf Normenkonformität durch eine unabhängige akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft.

Nachzuweisen sind u. a. nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung:

  • die persönliche Zuverlässigkeit der Anlagenbetreiber
  • die Sachkunde der Anlagenbetreiber
  • die Anforderungen an die Betriebsorganisation und das Nachweiswesen
  • ein Nachweis einer ausreichenden Versicherung.

Die Firma Albert Bergschneider GmbH ist seit 1999 zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und hat die Befugnis zum Einsammeln und Befördern sowie zum Lagern und Behandeln von Abfällen.